Freiwillige Testungen an den Schulen ab dem 07. Juni 2022

Sehr geehrte Schulgemeinschaft,

mit dem Schulleiterschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) vom 9. Juni 2022 wurde mitgetielt, dass ab 7. Juni 2022 nachfolgende Regelungen bis auf Weiteres gelten:

  • Die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt.
  • An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen durchgeführt werden. Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden, für eine freiwillige Testung zu Hause am Sonntagabend bzw. am Montag vor dem Unterrichtsbeginn. Immer freitags kann ein Test im Sekretariat abgeholt werden.
  • Die 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern) für die Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort- Besuchen sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ist aufgehoben.

Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zum Schuljahresende – ob ihre Tochter/ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Die Schüler:innen bringen hierfür einen Vordruck mit nach Hause. Gern können Sie auch formlos eine Erklärung schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

N. Jaeschke
(Schulleiterin)