Schulkonferenz (SK)

Die Schulkonferenz ist ein schulinternes Gremium gemäß Teil IV Abschnitt II (§§ 75 bis 78) Schulgesetz, das an jeder Schule gebildet wird.

Sie ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie berät und beschließt regelmäßig alle wichtigen Angelegenheiten, die den schulischen Alltag betreffen. Darüber hinaus kommt der Schulkonferenz eine vermittelnde Funktion beim Interessensausgleich aller an Schule beteiligten (Schüler/innen, Erziehungsberechtigte, Schulpersonal) zu. Zu den Mitgliedern der SK zählen neben der Schulleitung, von der GEV gewählte Elternvertreter, von der Gesamtkonferenz gewählte PädagogenvertreterInnen sowie SchülervertreterInnen. Die SK-Mitglieder werden jeweils für zwei Jahre gewählt. Pro Schuljahr sollen mind. vier Sitzungen der SK durchgeführt werden.