Personalkostenbudgetierung (PKB)
Berliner Schulen verfügen über Gelder aus der sogenannten Personalkostenbudgetierung (PKB). Das bedeutet, dass den Schulen jährlich Gelder in festgelegter Höhe von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung gestellt werden (PKB-Mittel). Mit diesen Geldern können eigenständig Vertretungskräfte sowie besondere Angebote für die Schüler finanziert werden.
Das Hauptziel der PKB ist die Vermeidung von kurzzeitigem Unterrichtsausfall. In erster Linie dient diese Maßnahme dazu, Lehrkräfte kurzfristig zu ersetzen, wenn diese absehbar mehr als zwei Wochen ausfallen. In diesem Falle ermöglicht der Einsatz von PKB-Mittel (theoretisch) innerhalb weniger Tagen eine Vertretungskraft mittels Kurzzeitvertrag einzustellen. PKB-Mittel dürfen allerdings nicht für die Einstellung von Erziehern verwendet werden.